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Energiespeicher

Energiespeicher sind Anlagen, die Energie mit dem Ziel der elektrischen, chemischen, elektrochemischen, mechanischen oder thermischen Speicherung aufnehmen und für eine zeitlich verzögerte Nutzung wieder zur Verfügung stellen.1

Literatur:

  1. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Hrsg., Definition des Begriffes „Energiespeicher“- Begriffsdefinition und Vorschlag für eine Befreiung von Letztverbraucherabgaben, Berlin, Juli 2014; Online (jüngster Zuriff: 22.05.2018)
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